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gepäck

Alle wichtigen Informationen über Hangepäck, Reisegpäck oder Sondergepäck kurz & kompakt im Überblick.

   
__________________ handgepäck __________________

Silber Klasse (business)

Max. zwei (2) Handgepäckstücke.
Gesamtgewicht beider Stücke: 12 kg

> ein Gepäckstück maximal 56x 45x 25 cm oder
Kleidersack maximal 57x 54x 15 cm

> eine Laptoptasche, Handtasche oder Aktentasche.

Bronze Klasse (economy)

Max. ein (1) Handgepäckstück
Gesamtgewicht max. 8 kg

> ein Gepäckstück maximal 56x 45x 25 cm oder
Kleidersack maximal 57x 54x 15 cm

> eine Laptoptasche, Handtasche oder Aktentasche.

Jeder Fluggast muss sein Handgepäck ohne Hilfe in die Gepäckaufbewahrungsfächer im Flugzeug heben können.

Flüssigkeiten im Handgepäck

Auf allen Flügen dürfen Flüssigkeiten nur noch eingeschränkt im Handgepäck mitgeführt werden. Flüssige und gelartige Produkte wie Pflege- und Kosmetikartikel sind im Handgepäck zulässig, wenn sie folgenden Bestimmungen entsprechen:

> Behältnisse mit Flüssigkeiten und ähnlichen Produkten dürfen max. 100ml fassen. Maßgeblich ist die aufgedruckte Höchstfüllmenge.

> Alle Behältnisse müssen vollständig in einem durchsichtigen, wieder verschließbaren Plastikbeutel (Zippo-Bag) transportiert werden. Der Beutel darf maximal ein Volumen von 1 Liter haben.

> Maximal 1 Beutel pro Person

> Der Beutel muss bei der Sicherheitskontrolle separat vorgezeigt werden. Bitte entnehmen Sie diesen bei erreichen der Kontrolle.

Medikamente und Spezialnahrung (z.B. Babynahrung) die während des Fluges benötigt werden, können außerhalb des Plastikbeutels transportiert werden. Diese Artikel müssen ebenfalls an der Sicherheitskontrolle vorgezeigt werden.

Duty-Free im Handgepäck

Fluggäste können an Flughäfen innerhalb der EU und an Bord des Flugzeuges nach Belieben Flüssigkeiten kaufen, sobald Sie die Sicherheitskontrolle passiert haben. Alle Produkte müssen in einer Sicherheitsverpackung transportiert werden. Die Quittung ist gut leserlich an oder in der Verpackung anzubringen.

Einschränkungen gelten für Passagiere mit Anschlussflug. Flüssigkeiten die am Abflugtag an einem EU-Flughafen oder an Bord des Flugzeuges gekauft wurden, dürfen vom Fluggast mit durch die Sicherheitskontrolle genommen werden. Alle Waren müssen in einem transparenten und von der Verkaufsstelle versiegelten Beutel befinden.

Wichtig! Wurden Waren an einem Flughafen ausserhalb der EU gekauft, so können diese bei einem Anschlussflug nicht mit durch die Sicherheitskontrolle genommen werden.

____________________________ reisegepäck ____________________________

Es gelten folgende Gepäckbestimmungen für eingechecktes Gepäck
für Ihre RheinJet oder jetbus Reise:

Freigepäck auf allen Strecken:

Silber Klasse (business)

2 Gepäckstücke mit max. 32 kg sowie 1 Golfgepäck

Bronze Klasse (economy)

1 Gepäckstück mit max. 23 kg

Es werden keine Gepäckstücke mit mehr als 32 kg befördert.
Ist ein Koffer schwerer als 23 kg, fallen 10 € Zusatzgebühren an.

Höchstabmessung je Gepäckstück (H+B+L): 158 cm. Alle größeren Gepäckstücke können nur nach Voranmeldung befördert werden.

Musikinstrumente, Fernsehkameras werden als Ausnahme behandelt.

Kleinkinder bis 2 Jahre haben keinen Anspruch auf Freigepäck. Ein Kinderwagen und/oder ein Kindersitz wird pro Kind kostenfrei befördert.

Alle Passagiere die auf einen Rollstuhl oder eine Gehilfe angewiesen sind, können diese ohne Anrechnung auf das Reisegepäck aufgeben.

Übergepäck & Sondergepäck

Alle Gepäckstücke, die die zulässigen Höchstgrenzen überschreiten, werden als Übergepäck berechnet.

> Wir empfehlen die Buchung und Bezahlung von Übergepäck im Voraus online während oder nach der Buchung vorzunehmen. Sie erhalten eine Ermäßigung, wenn Sie online im Voraus bezahlen.

> Sie können Ihr Übergepäck auch am Flughafen bezahlen. Eine Ermäßigung wird hier nicht gewährt. Die Bezahlung folgt nach dem einchecken und Gewichtsfeststellung.

> Bitte stellen Sie sicher, dass Sie mindestens 30 Minuten vor Abflug am Check-In Schalter sind, wenn Sie Übergepäck mit sich führen.

Online-Anmeldung

Während oder nach der Buchung*: 5 € pro kg und Einfache Strecke.

Anmeldung über das Service-Center*: 5 € pro kg und Einfache Strecke.

Ohne Anmeldung oder Bezahlung vor Ort

10 € pro kg und Einfache Strecke.

Gepäckstücke über 32kg können nicht befördert werden.

* Bis 12 Stunden vor Abflug möglich

____________________________ sportgepäck ____________________________

Neben der im Flugschein angegebenen Freigepäckmenge kann
zusätzlich ein Stück bis max. 23 kg zu nachstehend aufgeführten Konditionen mitgenommen werden. Darüber hinausgehendes Gewicht
wir anhand der Übergepäckrate berechnet.
Jedes Sportgepäck muss angemeldet werden.

 

Badminton-, Squasch- oder Tennistasche
10 € pro Strecke

Bodyboard, Kiteboard (ab 140cm länge)
25 € pro Strecke, in Hülle verpackt.

Fall- / Gleitschirm (bis 30 kg)
25 € pro Strecke

Flugdrachen
25 € pro Strecke, in Hülle verpackt

Fahrrad
25 € pro Strecke, in Hülle verpackt

Golfgepäck (nur Economy Class):
10 € pro Strecke

Kajak
25 € pro Strecke, in Hülle verpackt

Reiten (1 Paar Stiefel & Sattel)
25 € pro Strecke

Rollsport (1 Skateboard, 1 Paar Rollschuhe oder 1 Paar Inline-Skater)
25 € pro Strecke

Ski / Snowboard / Wasserski
(1 Paar Ski oder Snowboard + Schuhe)

25 € pro Strecke

Surfbrett mit Segel und Mast
25 € pro Strecke, in Hülle verpackt

Tauchsport (bis 30 kg, Gürtel ohne Blei, leere Flaschen)
25 € pro Strecke

___________________________ ratgeber gepäck __________________________

Handgepäck

> Führen Sie keine scharfen Gegenstände im Handgepäck mit, die bei der Sicherheitskontrolle eingezogen werden können. (z.B: Nagelfeilen, Nagelscheeren, Taschenmesser, schweizer Taschenmesser etc.)

> Medikamente, wichtige Dokumente, Wetgegenstände und Bargeld sind im Handgepäck mitzuführen.

> Filmmaterial über 1000 ASA/31 DIN sollte dem Gepäck entnommen und zur seperaten Kontrolle vorgelegt werden da jedes Gepäckstückt geröntgt werden.

 

Reisegepäck

> Stellen Sie sicher, dass Ihr Gepäck mit Ihren Namen, der Zieladresse, einer E-mail Adresse sowie Handynummer gekennzeichnet ist.

> Führen Sie keine Wertgegenstände im eingecheckten Gepäck. Diese transportieren Sie im Handgepäck.

> Alle Gepäckstücke, die die zulässigen Höchstgrenzen überschreiten, werden als Übergepäck berechnet. Stellen Sie sicher das Sie diese kennen.

> Entfernen Sie alle Etiketten und Aufkleber früherer Flüge von Ihrem Gepäck.

> Riemen und andere anhängende Teile dürfen nicht lose und ungesichert an Ihrem Gepäck hängen.

> Zerbrechliche Gegenstände sollten in einem Behältnis verpackt werden, das die Flughafen- und Gepäckabwicklung unbeschadet überstehen (Gepäckstücke werden durch den Transport leicht erschüttert)

> Beachten Sie die Zollvorschriten des Zielllandes. Pro Person dürfen nur begrenzte Mengen zollfrei eingeführt werden. (z.B. 1 Stange Zigaretten. pro Person)

________________________ gefährliche gegenstände ______________________

Die Mitnahme von Feuerzeugen ist gestattet wenn es:

> für den persönlichen Gebrauch ist

> mit dem Brennstoff Flüssiggas, das vollständig absorbiert ist, befüllt ist.

Verboten ist die Mitnahme von Feuerzeugen im Gepäck, Zippo-Feuerzeuge, Feuerzeugbenzin, Nachfüllpatronen.

 

Aus Sicherheitsgründen verbietet der Gesetzgeber aller Länder die Mitnahme folgender Gegenstände im Hand- und Reisegepäck:

> Aktenkoffer mit eingebauter Alarmanlage

> Explosivstoffe, Feuerwerkskörper, Fackeln

> Behälter mit Gasen, Reizgase, Selbstverteidigungsspray, Campingkocher

> Behälter mit entflammbaren Flüssigkeiten (z.B. Feuerzeugbenzin, Farben, Lacke, Reinigungsmittel)

> Leicht entzündliche Stoffe (z.B. Streichhölzer)

> Substanzen, die bei Kontakt mit Wasser entflammbare Gase entwickeln

> Oxidierende Stoffe (z.B. Bleichpulver, Superoxid)

> Giftige und ansteckende Stoffe (z.B. Quecksilber, Bakterien- u. Viruskulturen)

> Radioaktive Stoffe

> Ätzende Stoffe (z.B. Säuren, Laugen/Basen, Nassbaterien)

> Stark magnetische Materialien

_______________________________ tiere _______________________________
Die Mitnahme von Tieren ist derzeit nicht möglich.  
______________ beschädigtes, verlorenes, verspätetes gepäck _______________

Schaden oder Verlust

Sollte eines oder mehrere Gepäckstücke bei der Ankunft nicht auffindbar oder beschädigt sein, melden Sie dies bitte unverzüglich der örtlichen Lufthansa Gepäckermittlung oder der örtlichen Vertretung von RHEINAIR und RheinJet. Es wird anschließend eine offizielle Mitteilung erstellt. Sie erhalten dann eine schriftliche Bestätigung mit einer Vorgangsnummer, bewahren Sie diese unbedingt auf.

Schaden nachträglich reklamieren

Stellen Sie einen Schaden erst zu Hause oder am Zielort fest, melden Sie diesen innerhalb der gesetzlichen Frist von sieben Tagen nach Ihrem Flug. Sie müssen den Nachweis erbringen, dass der Schaden in der Obhut der Fluggesellschaft eingetreten ist. Liegt uns die vollständige Schadensmeldung vor, erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung mit Vorgangsnummer.

Gesetzliche Regelung für Ihr Gepäck

Für alle Reisen mit RheinJet / jetbus ist die Haftung gemäß Montrealer Konvention für Beschädigung, Zerstörung, Verlust oder Teilverlust sowie
eine verspätete Auslieferung von Reisegepäck kumulativ auf 1000 Sonderziehungsrechte pro Person und Reise begrenzt.

Das Sonderziehungsrecht (SZR) ist die Recheneinheit des international Währungsfonds. ; 1000 SZR entsprechen derzeit ca 1000 EUR.

 
   
 
 
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